TV-Signal
Aktuelle Änderungen bei der TV-Versorgung:
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung auf Grund einer Änderung der Betriebskostenverordnung spätestens zum 30.06.2024 endet.
➡️ Für die allermeisten unserer Wohnanlagen mit einer zentralen SAT-Anlage gilt ab dem 01.07.2024 folgendes:
Hier ergeben sich keine Änderungen. Die TV-Versorgung bleibt wie gehabt bestehen. Es besteht für unsere Mieter kein Handlungsbedarf.
➡️ Für unsere Wohnanlagen mit einer TV-Versorgung durch Vodafone gilt folgendes:
Bis auf Weiteres bleibt die TV-Versorgung in Ihrem Haus wie bisher bestehen. Vodafone wird auf Sie zum Abschluss eines Vertrages für die weitere TV-Versorgung zukommen. Wenn Sie Kabelfernsehen ab dem dort angegebenen Datum weiter nutzen wollen, ist es nötig, dass Sie einen eigenen Vertrag – beginnend mit diesem Datum – mit dem jetzigem TV-Anbieter (Vodafone) abschließen. Bis dahin werden Ihnen keine TV-Gebühren über die Betriebskostenabrechnung berechnet.
Wohnanlagen mit Kabelfernsehen über Vodafone:
Simbach a. Inn:
- Pfarrkirchner Str. 48/50
- Törringstraße 4/12
- Bahnhofplatz 9/9a
- Bahnhofplatz 1-4
Eggenfelden:
- Fluranger 5/6
- Flurstraße 63
- Zauneckerplatz 11
- Landshuter Str. 130/132
- Scheitergasse 2a
Tann:
- Wallnerstraße 3-9